Alle Jahre wieder „Pro NRW-Mahnwache“ vor dem Landtag?

Aller Wahrscheinlichkeit nach werden sich einige Dutzend Rechtspopulist_Innen erneut am Tag der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes Nordrhein-Westfalens vor dem Düsseldorfer Landtag einfinden, um u.a. gegen eine weitere voraussichtliche Erwähnung der „Bürgerbewegung Pro NRW“ im Bericht zu protestieren.

Zuvor hatten führende „Pro-Funktionäre“ eine Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht, welche die Nennung ihrer Partei im Jahresbericht des Verfassungsschutzes von 2008 anfechten sollte. Die Verwaltungsrichter_Innen sahen es allerdings als erwiesen an, dass die rechtspopulistische Partei „Ausländer, Migranten und Muslime in menschenrechtswidriger Weise herabsetze und ausgrenze, mit dem Ziel, gesellschaftliche Verhältnisse herbeizuführen, in denen die Menschenwürde dieser Minderheiten nicht geachtet werde(n)“¹.
Die Einschätzung des Inlandsgeheimdienstes sei demnach richtig, und die Aufführung der „Bürgerbewegung“ im Verfassungsschutzbericht legitim.

Die Reaktion der „Pro-Bewegten“ bestand in den üblichen weinerlich-aufgedunsenen Phrasen.
So bewertete Parteichef Markus Beisicht die schriftliche Urteilbsegründung der Richter_Innen am 15. März 2011 wie folgt:
„Wenn sachliche Feststellungen, die bestimmte Eigenschaften oder objektivierbare Sachverhalte von Minderheiten beschreiben, nur deshalb unzulässig sind, weil diese sich dann diskriminiert fühlen könnten, dann würde das in der Konsequenz bedeuten, dass solche Minderheiten von der Kritik ausgeschlossen wären. Das entspricht aber nicht dem Geist des Grundgesetzes.“²

Diese „Argumentation“ ist typisch für die Führungsebene von Pro NRW: Die Judikative sei von „linken Gutmenschen“ unterlaufen, die Demokratie in Gefahr, Deutschland verwalte seinen eigenen nationalen Untergang, und so weiter. Wer sich näher mit dem Parteiprogramm der selbsternannten Bürgerbewegung auseinandersetzt wird schnell merken, dass die dort vertretenen inhaltlichen Positionen alles andere als bloße „Kritik“ an „Minderheiten“ darstellen. Die Bürgerbewegung pflegt tatsächlich einen paranoiden und kulturalistisch ausgerichteten Rassismus, der sich überwiegend gegen Menschen muslimischen Glaubens richtet.
Anders ausgedrückt:
Was „Deutsche“ von Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund „unterscheidet“, sind nach Pro NRW nicht ausschließlich „biologisch-ethnische Eigenschaften“ sondern Kulturelle. Als „gut“ empfinden die Rechtspopulist_Innen die „deutsche Kultur“, zersetzend und schädlich dagegen die „Muslimische“. Entsprechend sei diese zu behandeln.
Pro NRW versucht sich immer wieder lautstark und dennoch wenig glaubwürdig von anderen Parteien und Organisationen der Extremen Rechten zu distanzieren, etwa von der NPD oder den neonazistischen „Freien Kameradschaften“. In der Vergangenheit konnte jedoch durch eine kontinuierliche und gut belegte antifaschistische Recherche³ deutlich gemacht werden, dass es sowohl personelle als auch ideologische Verflechtungen mit weiteren rechtsradikalen Organisationen und Parteien gab und gibt.
Als aktuellers Beispiel sei z.B. der ehemalige NPD-Funktionär Andreas Molau zu nennen, der sich vor seiner Mitgliedschaft bei Pro NRW zudem kurzweilig bei der DVU als Pressesprecher versuchte.

In der Öffentlichkeit gibt sich Pro NRW indes betont bürgerlich und „anti-extremistisch“, was durchaus eine nicht zu unterschätzende Gefahr darstellt.
Schließlich bewegen sich einige Politiker_Innen seit einiger Zeit zusehends zurück in die ideologischen Verirrungen des „Kalten Krieges“.
„Extremismustheoretiker_Innen“ wie die Familienministerin Dr. Kristina Schröder (CDU) intrigieren im Moment gegen als „extremistisch“ empfundene Personen und Organisationen innerhalb der Berliner Republik.
Dementsprechend gibt es mehr als eine inhaltliche Schnittmenge zwischen der „Bürgerlichen“ Gesellschaft und den von der Bürgerbewegung vertretenen Positionen, etwa was den sog. „Linksextremismus“ und die Masturbation auf die „deutsche Leitkultur“ anbelangt.

Derzeit klagt Pro NRW vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster gegen die Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts. Ob diese Klage letzten Endes Erfolg haben wird ist mehr als fraglich.
Auch in diesem März muss also mit einer rechtspopulistischen „Mahnwache“ am Landtag gerechnet werden.
In den letzten beiden Jahren sind solche Kundgebungen der Pro-Bewegung in der Landeshauptstadt von eher spärlichem Protest begleitet worden. Nicht nur, weil diese immer an einem Montag-Vormittag stattfanden, sondern auch, weil Thematisierung des wiederholendem „Rituals“ der Rechtspopulist_Innen als auch eine breitere Mobilisierung von Seiten lokaler antifaschistischer Strukturen ausblieben.
Ob dies im Jahr 2011 ebenfalls der Fall sein wird, bleibt abzuwarten.

¹ http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/15_02_2011/index.php

² http://www.pro-nrw.net/?p=4388

³ http://www.koelnganzrechts.de/prokoeln/pro-nrw.html

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