Seit April 2023 nutzt die Düsseldorfer AfD-Ratsfrau Andrea Kraljic den Kurznachrichtendienst Twitter. Die Düsseldorferin teilt dort häufig extrem rechte Inhalte anderer Accounts und veröffentlicht eigene Ansichten zu verschiedenen Themen. Inhaltlich reicht die Palette dabei von mehr oder weniger deutlichem Antisemitismus((https://twitter.com/InfoportalDUS/status/1653156238593540098)), bis hin zu offenem Rassismus und Nationalismus.((https://twitter.com/AndreaKraljic/status/1670667819623563264))
Am 19. Juni 2023 re-tweetete Kraljic beispielsweise mit zustimmendem Kommentar einen bebilderten Tweet des extrem rechten Accounts @RoterDreck, der immer wieder durch die Veröffentlichung explizit rassistischer, nationalistischer und antisemitischer Inhalte auffällt.((https://twitter.com/AndreaKraljic/status/1670689854647140353)) Unter anderem teilt @RoterDreck leicht abgeänderte NS-Plakate sowie AfD-Werbung.((
Tweet NS-Wahlplakat vom 19. Juni 2023))
An jenem Tag hatte @RoterDreck das bekannte Plakat des „Hilfswerks Mutter und Kind“ mit einer stillenden Frau in der ikonografischen Tradition der Maria lactans, der stillenden Maria, mit einer geänderten Parole getweetet. Im Original von 1935 steht über der Figurengruppe „Deutschland wächst aus starken Müttern und gesunden Kindern“ und am unteren Plakatrand „Hilfswerk Mutter und Kind“.((https://ghdi.ghi-dc.org/sub_image.cfm?image_id=2045&language=german))
In der von @RoterDreck und Kraljic verbreiteten Version ist die Parole abgeändert in „Männer können Welten bauen – Ein Volk steht & fällt mit seinen Frauen“, und der Verweis auf das Hilfswerk fehlt. In dem Kommentar ihres Re-tweets bekräftigt Kraljiic diese Aussage und bezieht sie ausdrücklich auf ihre Partei: „Jede Frau die aktiv und präsent Ihr Gesicht in der AfD zeigt ist eine couragierte und stolze Frau, die für unser Land und unsere Werte steht!!!“ [Fehler im Original!]
Das „Hilfswerk Mutter und Kind“ war Teil der „Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt“ (NSV), einer Untergliederung der NSDAP. Im Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10. Oktober 1945 zur „Auflösung und Liquidierung der Naziorganisationen“ wird die NSV explizit aufgeführt.((https://www.verfassungen.de/de45-49/kr-gesetz2.htm)) Die Verwendung des Symbols der NSV ist nach §86 StGB („Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“) verboten und strafbar. Diese Verbote schließen alle Untergliederungen, sprich Hilfswerke, der NSV ein.
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